Der Kontrakt bezeichnet das zwischen Supervisor/in, Supervisand/innen und Auftraggeber/in vereinbarte
Vertragsverhältnis. Darin werden Supervisionsthemen, Schweigepflicht, Verbindlichkeit und Grenzen besprochen. Der Kontrakt dient der Sicherung der Arbeitsbeziehung und der
Ermöglichung eines Arbeitsbündnisses zwischen Auftraggeber, Supervisand/in und Auftragnehmer/in.